Unser Team,
unsere Werte

Lernen Sie uns kennen!
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  • Im Team für Niedersachsen!

Wir sind…

… der Justizvollzug in Niedersachsen. Wir bieten nicht nur sichere, sondern auch vielseitige Jobs. Bei uns gibt es eine Reihe von interessanten Arbeitsfeldern. Neben Vollzugsfachwirtinnen und -wirten gibt es auch Ärztinnen und Ärzte, Psychologinnen und Psychologen, Lehrerinnen und Lehrer und viele mehr!

Aktuell arbeiten im niedersächsischen Justizvollzug etwa 4.000 Bedienstete in diesen vielen verschiedenen Berufsgruppen – Tendenz steigend. Wir sind immer auf der Suche nach talentierten und motivierten Kolleginnen und Kollegen. Also, schauen Sie sich um und überzeugen Sie sich von Ihrem neuen Job im Justizvollzug!

Zahlen. Daten. Fakten.

  • 15000
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  • 160
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  • 24950
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  • Ca. 15.000 Hochsicherheitsschlösser sind im niedersächsischen Justizvollzug verbaut.

  • 160 kg Honig produzieren die Bienen in der JVA Oldenburg jährlich.

  • 24.950 kg Kartoffeln werden jährlich in der JVA Hannover verbraucht.

  • 17 Rauschgiftspürhunde sind in niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen im Einsatz.

  • 180 Fahrzeuge sind im niedersächsischen Justizvollzug im Einsatz.

  • Ca. 112 Tonnen Wäsche werden jährlich in der Großwäscherei der JVA Meppen gewaschen.

Hier sind wir vertreten

  • Alle
  • geschl. Vollzug
  • offener Vollzug
  • Frauenvollzug
  • Jugendvollzug
  • Jugendarrest
  • Bildungsinstitut
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Bremenvörde Burgdorf Celle Celle / Bildungsinstitut Delmenhorst Duderstadt Einbeck Emden Geeste Göttingen Göttingen Hameln Hameln Hannover Hannover Hannover / Langenhagen Helmstedt Hildesheim Lingen mit Krankenhaus Lingen-Damaschke Lüneburg Lüneburg Meppen Meppen Niedersächsisches Justizministerium Nordenham Oldenburg Osnabrück Osnabrück Rosdorf Sehnde Uelzen Vechta Vechta (Frauen) Vechta (Frauen) Vechta (Frauen) Verden Wilhelmshaven Wolfenbüttel Wolfenbüttel / Bildungsinstitut
  • Justizvollzugseinrichtungen
  • Abteilungen

Was genau macht eigentlich eine JVA?

Was genau sind eigentlich die Hauptaufgaben von Justizvollzugsanstalten oder kurz JVAs? Welche Hauptberufsgruppe arbeitet vorwiegend dort und wie viele JVAs gibt es überhaupt in Niedersachsen? Diese und weitere Fragen rund um die JVA beantwortet unser Erklärfilm!

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Wissenswertes zum Justizvollzug
von A – Z

  • Abschiebungshaft

    Bei der Abschiebungshaft handelt es sich nicht um eine Strafhaft. Vielmehr soll diese die Ausreise von Ausländern, die kein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben, sicherstellen. Daher dürfen Personen, die in Abschiebungshaft genommen werden, nicht zusammen mit Strafgefangenen untergebracht werden. Die Abschiebungshaft bedarf in jedem Fall einer richterlichen Anordnung. In Niedersachsen befindet sich die einzige Abschiebungshaftanstalt in Hannover Langenhagen als Abteilung der Justizvollzugsanstalt Hannover.

  • Behandlungsmaßnahmen

    Den Gefangenen werden geeignete Maßnahmen angeboten, die sie darin unterstützen, Verantwortung für ihre Straftat und deren Folgen zu übernehmen. Zudem sollen sie ihnen die Chance eröffnen, sich nach Verbüßung der Strafe in die Gesellschaft einzugliedern. Im niedersächsischen Justizvollzug gibt es ein umfangreiches Angebot an verhaltens- und einstellungsändernden Einzel- und Gruppenmaßnahmen. Dazu zählen u. a. Soziale Trainingsmaßnahmen, Anti-Aggressions-Trainings, psychologische Einzelgespräche sowie suchttherapeutische Maßnahmen.

  • Beschäftigung im Justizvollzug

    Mit der Beschäftigung sowie der Aus- und Weiterbildung der Gefangenen leistet der niedersächsische Justizvollzug einen wichtigen Beitrag zur Resozialisierung. Etwa zwei Drittel der Gefangenen gehen einer Beschäftigung nach. Die Arbeit in Produktionsbetrieben, die Beschäftigung in arbeitstherapeutischen Werkstätten sowie die Teilnahme an schulischen und beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen dienen dem Ziel, Fähigkeiten für eine Erwerbstätigkeit nach der Entlassung zu vermitteln, zu erhalten oder zu fördern und so die Gefangenen bestmöglich auf ein straffreies Leben vorzubereiten. In Unternehmerbetrieben werden unter fachkundiger Aufsicht für externe Kunden Aufträge umgesetzt. Die Arbeiten umfassen Montier-, Sortier- und Verpackungstätigkeiten aller Art und bieten ein vielfältiges Arbeitsangebot für Gefangene. In den Eigenbetrieben der Justizvollzugseinrichtungen, wie z. B. den Schlossereien, Tischlereien sowie Schneiderei- und Polstereibetrieben, werden unter der Leitung von Handwerksmeistern qualitativ hochwertige handwerkliche Produkte hergestellt oder die Fertigung von Produkten im externen Kundenauftrag übernommen. Viele Eigenbetriebe sind zudem als Ausbildungsbetriebe eingerichtet und bieten damit vielseitige Ausbildungsplätze für Gefangene in verschiedenen Lehrberufen.

  • Besuch

    Zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte ist es für inhaftierte Personen wichtig, persönliche Besuche zu erhalten. Erwachsene Gefangene haben einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 2 Stunden Besuch pro Monat, junge Gefangene darüber hinaus auf mindestens 6 Stunden. Die Besuche werden durch Aufsichtsbedienstete überwacht. Insbesondere bei engen Angehörigen, wie z. B. Familien mit Kindern, kann ein solcher Besuch auch als unbeaufsichtigter Langzeitbesuch stattfinden.

  • Bildungsinstitut

    Das Bildungsinstitut des niedersächsischen Justizvollzuges mit Standorten in Celle und Wolfenbüttel ist zentraler Dienstleister für die Personal- und Organisationsentwicklung in den Justizvollzugseinrichtungen. Im Bildungsinstitut in Wolfenbüttel werden die angehenden Justizvollzugsfachwirtinnen und –fachwirte während ihrer Ausbildung unterrichtet. Hier werden auch die fachpraktischen Studienzeiten im Rahmen des dualen Studienganges angeboten. Am Standort Celle wird ein umfassendes Fortbildungsangebot für sämtliche Bedienstete des Justizvollzuges erarbeitet und umgesetzt. Die Begleitung von Teamentwicklungsprozessen, Supervision, die Einsatznachsorge bei belastenden Ereignissen und Organisationsberatungen gehören ebenso zu den Aufgaben des Bildungsinstituts wie die Führungskräfteentwicklung für alle Laufbahngruppen. Der Kriminologische Dienst rundet die vielfältigen Tätigkeitsgebiete durch seine Forschungsvorhaben ab.

  • Bildungsmaßnahmen im Justizvollzug

    Im Justizvollzug können die Gefangenen in allen Justizvollzugseinrichtungen an vielseitigen Bildungsmaßnahmen teilnehmen, um die Haftzeit für ihre schulische und/oder berufliche Aus- und Weiterbildung zu nutzen. Das Bildungsangebot leistet damit einen zentralen Beitrag für eine erfolgreiche soziale Eingliederung der Gefangenen. Der im Justizvollzug angebotene allgemeinbildende Unterricht orientiert sich an den für öffentliche Schulen geltenden Bestimmungen und entsprechende Schulabschlüsse, vom Hauptschul- bis zum Realschulabschluss, können erworben werden. Bei fehlenden Lese- und/oder Deutschkenntnissen werden die Gefangenen mit Alphabetisierungs- und Deutschkursen unterstützt. Neben schulischen Bildungsmaßnahmen wird den Gefangenen in den Justizvollzugseinrichtungen des Landes durch ein breitgefächertes Angebot an Ausbildungsmöglichkeiten die Chance gegeben, einen qualifizierten Berufsabschluss oder eine Grund- bzw. Teilqualifikation, z. B. in den Bereichen Glas- und Gebäudereinigung, Lager-Logistik, Gastronomie, Metallbau und Garten- und Landschaftsbau, zu erreichen. Das Angebot im Bereich der Aus- und Weiterbildung reicht bis zur Möglichkeit des Absolvierens eines (Fern-)Studiums und wird durch zahlreiche weitere Maßnahmen, etwa Fremdsprachenangebote und EDV-Kurse, ergänzt.

  • Ehrenamt

    In den niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen engagieren sich viele ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie unterstützen die Gefangenen, indem sie etwa Freizeitangebote begleiten, Gesprächsgruppen anbieten oder Einzelfallhilfe leisten. Bei der Entlassungsvorbereitung stellen ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Unterstützung zur Verfügung und fungieren als Kontaktpersonen für einzelne Gefangene. Ehrenamtliche Mitarbeit im Justizvollzug kann einen wichtigen Beitrag zur Wiedereingliederung straffällig gewordener Menschen leisten und erneute Straffälligkeit verhindern helfen.

  • Frauenvollzug

    Die Justizvollzugsanstalt für Frauen in Vechta ist die zentrale Einrichtung für inhaftierte Frauen aus ganz Niedersachsen und vollstreckt jede Form der Freiheitsentziehung an Frauen im Alter ab 14 Jahren. Zusätzlich ist sie für die weiblichen Jugendlichen aus den Ländern Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein zuständig. Der Vollzug wird so gestaltet, dass die spezifischen Lebensumstände von (delinquenten) Frauen aufgegriffen werden und entsprechend der individuellen Situation gemeinsam daran gearbeitet wird, stabilisierende Kompetenzen zu vermitteln oder vorhandene zu stärken bzw. auszubauen. Die Beschäftigten im Frauenvollzug erhalten eine gezielte Qualifizierung in Bezug auf die besonderen Bedürfnisse von Frauen in Haft.

  • Freiheitsstrafe

    Eine Freiheitsstrafe wird von einem Gericht verhängt. Das Gesetz unterscheidet zwischen zeitiger und lebenslanger Freiheitsstrafe. Lebenslange Freiheitsstrafe wird nur von wenigen Straftatbeständen wie z. B. dem Mord (§ 211 StGB) angedroht. Die meisten Gefangenen verbüßen zeitige Freiheitsstrafen. Die Jugendstrafe ist im Jugendstrafrecht für Jugendliche (14 bis einschließlich 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis einschließlich 20 Jahre) gesondert geregelt.

  • Gesetzliche Grundlagen

    Der Justizvollzug ist Ländersache. Das gilt auch für die Gesetzgebung: Seit der Föderalismusreform im Jahre 2006 sind in allen deutschen Bundesländern jeweils eigene Gesetze erlassen worden. Das Niedersächsische Justizvollzugsgesetz (NJVollzG) regelt den Vollzug der Freiheits- und Jugendstrafe sowie der Untersuchungshaft. Für den Vollzug der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gilt das Niedersächsische Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz (Nds. SVVollzG). Bestimmungen für den Vollzug des Jugendarrestes enthält das Niedersächsische Jugendarrestvollzugsgesetz (NJAVollzG).

  • Jugendarrest

    Der Jugendarrest ist eine Erziehungsmaßnahme nach dem Jugendgerichtsgesetz. Er wird verhängt, wenn eine Jugendstrafe nicht angemessen ist und zuvor verhängte erzieherische Maßnahmen nicht ausreichend waren. Er ist erzieherisch gestaltet und auf die Förderung und Unterstützung der Arrestantinnen und Arrestanten ausgerichtet. Der Jugendarrest ist im besonderen Maße pädagogisch ausgerichtet. Entsprechende Behandlungskonzepte und -angebote berücksichtigen neben der Vorbelastung der Jugendlichen und deren Unterstützungsbedarf auch die Dauer der Maßnahmen, die maximal vier Wochen beträgt. In Niedersachsen ist die Jugendarrestanstalt Verden für den Vollzug aller Jugendarreste zuständig. Sie besteht aus der Hauptanstalt Verden mit den Abteilungen Emden und Göttingen.

  • Jugendvollzug

    In Niedersachsen steht für die Unterbringung von männlichen jugendlichen Strafgefangenen nur eine Einrichtung zur Verfügung: Die Jugendanstalt in Hameln. Sie gilt als größte ihrer Art in der gesamten Bundesrepublik und kann mit der Außenabteilung des offenen Vollzuges in Göttingen bis zu 655 Gefangene unterbringen. Aufgenommen werden neben Untersuchungsgefangenen, männliche jugendliche und heranwachsende Straftäter im Alter von 14 bis 24 Jahren, die Jugendstrafen von 6 Monaten bis zu 15 Jahren verbüßen. Im Fokus steht dabei immer der Erziehungsgedanke, so dass den Schwerpunkt des Jugendvollzuges neben gezielten Trainings- und Behandlungsprogrammen ein umfangreiches und vielfältiges Angebot an schulischen Bildungs- und beruflichen Ausbildungsmaßnahmen bildet. Eine besondere Herausforderung liegt dabei immer darin, die Gefangenen – trotz oftmals kurzen Haftstrafen – bestmöglich zu behandeln. Dafür stehen u. a. eine sozialtherapeutische Abteilung, eine Suchtbehandlungsabteilung, eine Vollzugsabteilung mit psychiatrischem Schwerpunkt und zur konkreten Entlassungsvorbereitung der offene Vollzug zur Verfügung.

  • Justizvollzugskrankenhaus

    Das Niedersächsische Justizvollzugskrankenhaus bei der Justizvollzugsanstalt Lingen verfügt über 65 Betten in den Abteilungen Innere Medizin und Allgemeinmedizin sowie Chirurgie. In einer Vollzugsabteilung mit psychiatrischem Schwerpunkt werden zwölf Plätze vorgehalten. Behandelt werden männliche und weibliche Gefangene und Sicherungsverwahrte aus den Ländern Niedersachsen und Bremen, für die die ambulante ärztliche Versorgung in den Justizvollzugseinrichtungen nicht ausreichend, eine intensivmedizinische Behandlung aber nicht erforderlich ist. Für die Versorgung der Gefangenen und Sicherungsverwahrten stehen die Funktionsbereiche Ambulanz, OP-Bereich mit Aufwachraum, Physiotherapie, Labor, EKG sowie Radiologie zur Verfügung. Das multiprofessionelle Team der Einrichtung besteht unter anderem aus Pflegefachfrauen und -männern, Fachkräften für psychiatrische Pflege, Medizinischen Technologinnen und Technologen für Laboratoriumsanalytik und für Radiologie, Physiotherapeutinnen und -therapeuten sowie Ärztinnen und Ärzten verschiedener Fachrichtungen.

  • Kriminologischer Dienst

    Der Kriminologische Dienst verfolgt das Ziel, die Fortentwicklung des niedersächsischen Justizvollzuges durch die Gewinnung und Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse zu unterstützen und ist damit ein Bindeglied zwischen Vollzugspraxis und Wissenschaft. Er führt eigene empirische Studien zu Aufgaben, Maßnahmen und Wirkungen des Justizvollzuges durch, beispielsweise Evaluationsuntersuchungen zu vollzuglichen Maßnahmen und Programmen. Organisatorisch ist der Kriminologische Dienst dem Bildungsinstitut des niedersächsischen Justizvollzuges mit Sitz in Celle zugeordnet.

  • Mutter-Kind-Haus

    Eine Besonderheit der Justizvollzugsanstalt für Frauen ist die Unterbringung von Müttern mit ihren noch nicht schulpflichtigen Kindern. Das Mutter-Kind-Haus ist eine von neun Einrichtungen für Mütter mit Kindern in Haft im gesamten Bundesgebiet. Insgesamt gibt es nur 90 bis 100 solcher Haftplätze in Deutschland. Haftplätze stehen im geschlossenen sowie im offenen Vollzug zur Verfügung. Neben dem Vollzugsziel der Resozialisierung steht während der Unterbringung im Mutter-Kind-Haus die Förderung der Entwicklung des Kindes, des Erziehungsverhaltens und der Mutter-Kind-Beziehung im Fokus. Dazu sind dort u.a. auch Erzieherinnen und Erzieher sowie eine Hauswirtschafterin im Einsatz.

  • Offener Vollzug

    Gefangene werden im offenen Vollzug untergebracht, wenn sie den Anforderungen des offenen Vollzuges genügen und nicht zu befürchten ist, dass sie sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe entziehen oder die Möglichkeiten des offenen Vollzuges zu Straftaten missbrauchen. Der offene Vollzug bringt im Vergleich zum geschlossenen Vollzug mehr Freiheiten für die Gefangenen mit sich; die Anforderungen an Sicherheitsvorkehrungen gegen Entweichungen sind etwa vermindert. Unter anderem erfordert die Eignungsfeststellung für den offenen Vollzug die Bereitschaft und Fähigkeit zur Einordnung in die Gemeinschaft und zu korrekter Führung unter geringerer Aufsicht.

  • Opferorientierung

    Durch die Opferorientierung wird in der Arbeit mit inhaftierten Personen die Opferperspektive stärker in den Blick genommen. Zudem sind den Betroffenen von Straftaten gesetzliche Auskunftsrechte bezüglich des Vollstreckungsstandes der Täter eingeräumt. Von beiden Seiten kann der Wunsch nach einem Täter-Opfer-Ausgleich geäußert werden, der, so beide Seiten zustimmen, von entsprechend geschulten Mitarbeitenden des Ambulanten Justizsozialdienstes durchgeführt wird.

  • Prognosezentrum

    Das Prognosezentrum hat den Auftrag, insbesondere Strafgefangene, die wegen eines Tötungsdeliktes, Gewalt- oder Sexualstraftaten verurteilt worden sind, auf ihre Gefährlichkeit hin zu untersuchen und Therapiebedarfe festzustellen. Durch umfangreiche Diagnostik, ausführliche Explorationsgespräche und eine Reihe testpsychologischer Untersuchungen wird bereits zu Beginn der Inhaftierung ein verlässliches Bild des Gefangenen und seiner Straffälligkeit gezeichnet. Im Vollzugsverlauf folgen Begutachtungen zur Unterbringung im offenen Vollzug und Lockerungsgewährung sowie Gefährlichkeitsprognosen vor der Entlassung. Organisatorisch ist das Prognosezentrum der JVA Hannover zugeordnet.

  • Rauschgiftspürhunde

    In jeder der 14 Justizvollzugseinrichtungen ist mindestens eine Hundeführerin oder ein Hundeführer mit einem Spürhund eingesetzt. Diese Teams aus Mensch und Hund sind für das Auffinden von Rauschgift ausgebildet, manche Hunde können sogar Handys aufspüren. Sie unterstützen die Bediensteten in den Justizvollzugseinrichtungen insbesondere bei Kontrollen des Anstaltsgeländes und Durchsuchungen von Hafträumen, Gemeinschaftsräumen und Arbeitsbetrieben. Die Hundeführerinnen und Hundeführer arbeiten mit ihren Spürhunden auch anstaltsübergreifend zusammen und unterstützen die Polizei bei Sucheinsätzen.

  • Seelsorge

    Jeder Gefangene hat die Möglichkeit, am Gottesdienst und an anderen religiösen Veranstaltungen in der Anstalt teilzunehmen oder vertrauliche Einzelseelsorge in Anspruch zu nehmen. In den niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen sind katholische, evangelische und muslimische Seelsorger eingesetzt, die überkonfessionell zusammenarbeiten.

  • Sicherheitsstation

    Die Gefangenen verbringen ihre Arbeitszeit und Freizeit grundsätzlich gemeinsam. Ausnahmen davon sind u. a. erforderlich, wenn ein Gefangener gegenüber anderen Gefangenen gewalttätig wird. Um die übrigen Gefangenen zu schützen, kann der Gefangene in Einzelhaft untergebracht werden. Für die Vollziehung von Einzelhaft stehen in den Justizvollzugsanstalten Celle, Oldenburg, Sehnde und Wolfenbüttel sogenannte Sicherheitsstationen zur Verfügung. Dort wird unter speziellen räumlichen und personellen Bedingungen sowie mit besonders engmaschiger Kommunikation und Betreuung versucht, den Gefangenen erneut in den regulären Vollzugsalltag zu integrieren.

  • Sicherungsverwahrung

    Die Sicherungsverwahrung ist eine Maßnahme für Straftäter, welche ihre Freiheitsstrafe verbüßt haben, aber zu gefährlich sind, um in die Freiheit entlassen zu werden. Die Unterbringung erfolgt in Niedersachsen in zwei gesonderten Abteilungen in den Justizvollzugsanstalten Rosdorf und Meppen. Ziel der Sicherungsverwahrung ist es, die Gefährlichkeit des Untergebrachten zu reduzieren und ihn auf ein Leben in Freiheit vorzubereiten. Die Sicherungsverwahrung ist behandlerisch ausgerichtet und jedem Untergebrachten stehen Fachkräfte verschiedener Professuren zur Seite. Die Untergebrachten verfügen über eine Reihe von Freiheiten, die in der Strafhaft nicht gegeben sind. Hierzu gehören u. a. die Bewegungsfreiheit in der jeweiligen Abteilung sowie ein größerer Unterkunftsbereich und vollzugsöffnende Maßnahmen in einer höheren Frequenz. Dabei werden sie von besonders geschulten Vollzugsbediensteten begleitet und unterstützt. Die Erforderlichkeit der Sicherungsverwahrung wird mindestens einmal jährlich durch ein Gericht überprüft. Regelmäßig werden Gutachterinnen und Gutachter herangezogen, um den Behandlungsstand zu bewerten.

  • Sozialtherapie

    In der Sozialtherapie werden insbesondere als gefährlich eingeschätzte Sexual- und Gewaltstraftäter behandelt. Die Behandlung wird durch ein multidisziplinäres Team von Bediensteten unterschiedlicher Fachrichtungen durchgeführt. Es werden einzel- und gruppentherapeutische Maßnahmen angeboten, die auf die Reduzierung der Rückfallgefahr abzielen. In Niedersachsen gibt es in verschiedenen Justizvollzugsanstalten insgesamt zehn sozialtherapeutische Abteilungen. Es stehen insgesamt 286 Behandlungsplätze zur Verfügung.

  • Transportabteilung

    Gefangene müssen u. a. zur Wahrnehmung von Gerichtsterminen oder medizinischen Untersuchungen in andere Gefängnisse gebracht werden. Zu diesem Zweck ist für das komplette Bundesgebiet ein eigenes Busliniennetz eingerichtet. Jedes Bundesland hat einen Knotenpunkt, von dem aus die Gefangenen im Bundesgebiet verteilt werden. Dieser Knotenpunkt ist die Transportabteilung, die in Niedersachsen in der JVA Hannover liegt. Von hier aus starten jeden Tag Gefangenentransportbusse, die besonders gegen Ein- und Ausbruch gesichert sind und von geschulten Bediensteten mit Waffen begleitet werden.

  • Untersuchungshaft

    Untersuchungshaft wird gerichtlich angeordnet, um das laufende Strafverfahren zu sichern. Dies geschieht, wenn im Einzelfall Haftgründe vorliegen, etwa eine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Da eine Verurteilung zur Zeit der laufenden Untersuchungshaft in derselben Sache noch nicht erfolgt ist, gelten die Gefangenen als unschuldig. Während der Untersuchungshaft bestehen für die Gefangenen häufig besondere Beschränkungen, die von den zuständigen Gerichten angeordnet werden.

  • Vollstreckungsplan

    Der Vollstreckungsplan regelt die Zuständigkeiten der Vollzugseinrichtungen. In diesem Plan wird für jede beschuldigte bzw. jede verurteilte Person die jeweils sachlich (z. B. aufgrund der Vollzugsdauer) und örtlich (z. B. nach dem Gerichtsbezirk des Wohnortes der Person) zuständige Vollzugseinrichtung bestimmt. Der Vollstreckungsplan legt damit verbindlich fest, welche Einrichtung für die Aufnahme der oder des Gefangenen zuständig ist. Abweichungen vom Vollstreckungsplan – auch länderübergreifend – sind möglich, z. B. um den Gefangenen die Suche nach einer Wohnung oder Arbeit zu erleichtern oder sonst die Wiedereingliederung nach der Entlassung zu fördern.

  • Vollzugsplanung

    Um zu ermitteln, welche Maßnahmen im Einzelfall zur Erreichung der Vollzugsziele angezeigt sind, werden die Persönlichkeit und die Lebensverhältnisse der oder des Verurteilten sowie die Ursachen und gegebenenfalls auch die Folgen der Straftaten untersucht. Auf dieser Grundlage wird ein Plan aufgestellt, der die anzubietenden Maßnahmen benennt. Er wird als Vollzugsplan oder im Vollzug der Jugendstrafe als Erziehungs- und Förderplan bezeichnet und enthält Angaben etwa zu besonderen Hilfs- und Therapiemaßnahmen, schulischer oder beruflicher Aus- und Weiterbildung, der Verlegung in eine sozialtherapeutische Einrichtung, Lockerungen des Vollzuges sowie notwendigen Maßnahmen zur Vorbereitung der Entlassung.

  • Zentrale Schlosswerkstatt

    Jedes Gefängnis ist mit hunderten Schlössern ausgestattet. Jede Tür muss zum Durchgehen auf- und wieder zugeschlossen werden. Tausende Schließungen jeden Tag. In den Gefängnissen gibt es Bedienstete, die diese Schlösser warten, damit sie zuverlässig funktionieren. Die Zentrale Schlosswerkstatt mit Sitz in der JVA Hannover hat ein eigenes Schloss entwickelt, das in allen Gefängnissen in Niedersachsen eingesetzt wird. Die Zentrale Schlosswerkstatt fertigt diese Schlösser und baut sie aus Sicherheitsgründen auch selbst in den Gefängnissen ein.

Alles ansehen

Lernen Sie den JVA-Shop kennen!

Die Justizvollzugsarbeitsverwaltung des Landes Niedersachsen bietet ein breites Angebot an Artikeln aus der Gefangenenarbeit an. Es gibt beispielsweise Holzspielwaren, Grillgeräte oder Geschenkartikel aus eigener Herstellung.

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