Studium

Lernen Sie unsere vielfältigen Möglichkeiten kennen!
  • Ihr Studium im Justizvollzug!

Vielfältige Möglichkeiten für Ihre Karriere in der Justiz

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, durch ein duales Studium den Grundstein für Ihre Karriere im Justizvollzug zu legen!

Unabhängig davon, ob Sie frisch von der Schule kommen oder bereits berufliche Erfahrungen gesammelt haben: Unser dualer Studiengang ermöglicht es Ihnen, Theorie und Praxis miteinander zu verbinden.

In unserem dreijährigen Studium, das sich jeweils hälftig in die Studienzeit an der Fachhochschule für Rechtspflege in Bad Münstereifel und die fachpraktische Studienzeit in unterschiedlichen Bereichen der niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen teilt, werden Sie zu Vollzugsprofis ausgebildet, um anschließend als Vollzugsabteilungsleitung oder in der Leitung eines Bereichs der Verwaltung, zum Beispiel in den Fachbereichen Personal, Finanzen oder Arbeit, Ihren Platz im Justizvollzug zu finden.

Das duale Studium

  • Anforderungsprofil
  • Ablauf
  • Inhalte
  • Tätigkeitsbereiche
  • Wegen der vielfältigen Aufgaben und der anspruchsvollen Tätigkeit werden an die
    Beamtinnen und Beamten dieser Laufbahngruppe folgende Anforderungen gestellt: physische und psychische Belastbarkeit, Verantwortungsbereitschaft und Entscheidungsfreude, Organisationsfähigkeit und Innovationsbereitschaft, Fähigkeit zum Umgang mit Menschen, Verständnis für juristische, betriebswirtschaftliche und soziale Zusammenhänge, Fähigkeit zur Konflikt- und Problemlösung, Einfühlungsvermögen, Integrations- und Ausgleichsfähigkeit, Fähigkeit zur Personalführung und zur Personalplanung, Fähigkeit zur Kommunikation und zu einer kooperativen Entscheidungsfindung und Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Einrichtungen.

     

  • Das duale Studium dauert insgesamt drei Jahre. Hiervon entfallen 18 Monate auf das Studium an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen, Fachbereich Strafvollzug, in Bad Münstereifel und 18 Monate auf die fachpraktischen Studienzeiten, die an niedersächsischen Justizvollzugsanstalten abgeleistet werden.

    Während der fachpraktischen Studienzeiten werden begleitende Lehrveranstaltungen durchgeführt. Der Studiengang endet mit der Laufbahnprüfung und dem Fachhochschulabschluss „Diplom-Verwaltungswirtin (FH)“ oder „Diplom-Verwaltungswirt (FH)“.

  • Inhalte des fachwissenschaftlichen Studiums sind u.a.: Vollzugsrecht, Betriebswirtschaftslehre, Vollzugsverwaltungsrecht, Kriminologie und Psychologie, Haushaltsrecht, Beamten- und Tarifrecht und Staats- und Verwaltungsrecht.

    Während des fachpraktischen Studiums werden die erworbenen theoretischen Kenntnisse in der Praxis angewandt und vertieft.

  • Sie nehmen Aufgaben des mittleren Managements wahr und tragen eine große Verantwortung sowie hohe Entscheidungskompetenz als Vorgesetzte/-r und direkte Ansprechperson für Gefangene. Sie leiten Abteilungen mit bis zu 70 Gefangenen und entscheiden unter Beachtung der Sicherheit über Vollzugsmodalitäten sowie Betreuungs- und Behandlungsmaßnahmen. Als Fachbereichsleitung Sicherheit gewährleisten Sie die instrumentelle, personelle, administrative und soziale Sicherheit in der JVA. Sie führen kaufmännisch orientierte Fachbereiche wie Finanzen, Versorgung und die Arbeit der Gefangenen unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und sind für die wirtschaftliche Versorgung, Beschäftigung und Aus- und Weiterbildung der Gefangenen verantwortlich. Als Fachbereichsleitung Personal und Organisation managen Sie das Personalwesen sowie die Aufbau- und Ablauforganisation der JVA.

Weitere Informationen

Erfahren Sie alles Wissenswerte rund um den Beruf Diplom-Verwaltungswirt/-in.

Das bringen Sie mit:

In den Vorbereitungsdienst der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz, können Sie eingestellt werden, wenn Folgendes zutrifft:

  • Staatsangehörigkeit

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU oder bestimmter anderer Länder haben.

  • Alter

    Wenn Sie zum Zeitpunkt der Einstellung das 40. Lebensjahr (als Schwerbehinderte oder Schwerbehinderter das 45. Lebensjahr) noch nicht vollendet haben. Für Soldatinnen und Soldaten gelten besondere Regelungen.

  • Fachhochschulreife

    Wenn Sie eine abgeschlossene Hochschul- oder Fachhochschulreife besitzen.

  • Keine Vorstrafen

    Sie sind bisher nicht durch ein Gericht verurteilt worden.

  • Verfassungstreue

    Sie sollten jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten.

  • Gesundheitliche Eignung

    Sie sind körperlich in der Lage, den Beruf bis zum regulären Dienstende auszuüben.

Bewerben Sie sich initiativ!

Noch nicht das Richtige gefunden? Dann bewerben Sie sich einfach trotzdem und überzeugen Sie uns in Ihrer Initiativbewerbung von Ihnen – wir freuen uns immer über neue Talente!