FAQ – Justizvollzug Niedersachsen
Häufig gestellte FragenHäufige Fragen - FAQ
Abschnitt Justizvollzug Allgemein
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Das Verhältnis zwischen Bediensteten und Inhaftierten erfordert ein Gespür für das richtige Maß an Nähe und Distanz. Bedienstete sind Vorbild, aber auch Autoritätspersonen. Der Umgang mit den Gefangenen erfolgt stets respektvoll, denn Respekt erwarten auch wir. Daher ist das „Sie“ Pflicht.
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Die Größen der Abteilungen in den Justizvollzugseinrichtungen sind sehr unterschiedlich. Jedes Abteilungsteam ist im Schnitt für 70 Gefangene zuständig.
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Wie überall, wo Menschen auf engstem Raum zusammenleben, sind auch in Justizvollzugseinrichtungen Konflikte nicht zu vermeiden. Die erheblichen Einschränkungen der persönlichen Freiheit erzeugen zusätzlich Stress bei den Gefangenen. Die allermeisten Situationen lassen sich durch eine konstruktive Gesprächsführung schnell auflösen. Die dafür benötigten Gesprächstechniken werden allen Justizvollzugsbediensteten in Ausbildung, Studium und Fortbildungen vermittelt. In einem vollzugsspezifischen Trainingsprogramm werden außerdem Deeskalationsstrategien und Selbstverteidigungstechniken geschult, um im Falle körperlicher Auseinandersetzungen schnell und sicher eingreifen zu können.
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In einer Justizvollzugseinrichtung arbeiten Menschen unterschiedlichster Berufsgruppen – Wärter und Schließer gehören nicht dazu. Ziel des Vollzuges ist gerade nicht das Wegschließen der Gefangenen, sondern deren Resozialisierung. Dieses Ziel verfolgen alle Justizvollzugsbediensteten gemeinsam, in besonderen Behandlungsmaßnahmen genauso wie in allen Begegnungen im Vollzugsalltag. Alle zusammen sind wir Vollzugsbedienstete.
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Als Beschäftigte/r sind Sie gesetzlich krankenversichert. Als Beamtin/er haben Sie die Möglichkeit sich weiterhin gesetzlich zu versichern und zusätzlich wird Ihnen eine pauschale Beihilfe gewährt. Sie können sich auch für eine private Krankenversicherung und einen dementsprechend individuellen Beihilfeanspruch entscheiden. Es besteht kein Anspruch auf die freie Heilfürsorge. Weitere Informationen finden Sie unter: Beihilfe & Heilfürsorge | Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) (niedersachsen.de).
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Allen Beamten stehen jährlich 30 Tage Erholungsurlaub sowie ein weiterer freier Tag (AZV) zu.
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Insbesondere Justizvollzugsfachwirte/innen, Werkmeister/innen und Pflegekräfte sind grundsätzlich zum Tragen von Dienstbekleidung verpflichtet. Sie erhalten einen Dienstkleidungszuschuss i. H. v. 300 EUR pro Jahr. Bei Beginn des Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisses wird ein erhöhter Dienstkleidungszuschuss zur erstmaligen Anschaffung der Dienstkleidung in Höhe von 600 EUR gezahlt.
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Übernahme aus dem Benefit Das Bildungsinstitut des niedersächsischen Justizvollzugs bietet ein vielseitiges Fortbildungsprogramm für alle Berufsgruppen des Justizvollzugs an.
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Die Justiz in Niedersachsen kooperiert mit dem Sport- und Wellnessnetzwerk EGYM Wellpass, sodass Sie über 8.000 Partnerstudios und Sportmöglichkeiten nutzen können. Mehr Infos finden Sie unter www.egym-wellpass.com.
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In allen niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen sind Einsatznachsorgeteams im Einsatz. Diese bestehen aus Psychosozialen Fachkräften und kollegialen Ansprechpersonen. Das Angebot reicht von Prävention bis Nachsorge im Fall extremer dienstlicher Ereignisse.
Psychosoziale Beratung und Mediation bietet auch der Fachbereich Gesundheit und Beratung des Bildungsinstituts des niedersächsischen Justizvollzugs an. Die Leistungen reichen von der Unterstützung bei einem Problem, einer Herausforderung bzw. Krise im beruflichen und/oder privaten Bereich bis zur Konfliktlösung mit Unterstützung einer neutralen Vermittlerin / eines neutralen Vermittlers.
Mit CARE steht für alle Beschäftigten des Landes Niedersachsen zudem ein vertrauliches Beratungs- und Serviceangebot zur Verfügung. Dieses kann kostenfrei an den Standorten Hannover, Braunschweig, Lüneburg, Osnabrück und Oldenburg in Anspruch genommen werden. Die CARE-Beratung bietet schnell und kompetent Unterstützung bei persönlichen und beruflichen Belastungen, die sich auf die Gesundheit oder Arbeitsfähigkeit auswirken.
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Nein, im Normalfall werden in Justizvollzugseinrichtungen keine Waffen getragen. Ausschließlich bei besonderen Gefährdungslagen kann das Tragen von Waffen angeordnet werden. Die Trageberechtigung muss bei einem Schusswaffeneinsatztraining erworben werden.
Abschnitt Ausbildung Justizvollzugsfachwirt/-in
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Sie können bei uns eingestellt werden, wenn Sie die Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten erfüllen. Das bedeutet u. a., dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU besitzen müssen. Sie müssen außerdem die Gewähr dafür bieten, dass Sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Ferner dürfen Sie keine Vorstrafen haben.
Sie sollten mindestens 20 Jahre alt sein und das 40. Lebensjahr (als Schwerbehinderte oder Schwerbehinderter das 45. Lebensjahr) noch nicht vollendet haben. Diese Altersgrenze erhöht sich, sofern Sie sich aufgrund tatsächlicher Kinderbetreuungszeiten oder wegen der Pflege einer oder eines nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen an einer Bewerbung gehindert gesehen haben. Bei der Höchstaltersgrenze gibt es Ausnahmen für Soldaten auf Zeit und Bundespolizeibeamte. Auskünfte zu Einzelheiten erteilen wir Ihnen gern auf Anfrage.
Sie können bei uns eingestellt werden, wenn Sie eine Realschule erfolgreich besucht haben oder einen Hauptschulabschluss und eine förderliche Berufsausbildung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen können. Außerdem müssen Sie körperlich, geistig und charakterlich für eine Tätigkeit im Justizvollzugsdienst geeignet sein.
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Wenn Ihre Bewerbung überzeugt hat, erhalten Sie den Zugang zur Online-Testung. In einer vorgegebenen Frist müssen Sie diesen dann absolvieren.
Der Online-Test ist eine Mischung aus Intelligenz- und Sprachkompetenz-Test. Der Test selbst sowie die Auswertung erfolgen automatisiert. Sofern Sie bei dem Test gut abgeschnitten haben, werden Sie zeitnah zum Testteil I eingeladen.
In diesem Testteil werden sowohl Ihre körperliche Leistungsfähigkeit als auch Ihre Sozialkompetenzen überprüft. Bei dem sportlichen Teil geht es darum, Ihre Kraft, Ausdauer und Koordinationsfähigkeit zu untersuchen. Dafür müssen in einer vorgegebenen Zeit Burpees durchgeführt und ein 3000-Meter-Lauf absolviert werden. Durch ein Rollenspiel und eine Situationsanalyse werden im Anschluss Ihre Sozialkompetenzen auf die Probe gestellt.
Sofern Sie auch den Testteil I bestanden haben, folgt im Testteil II dann das persönliche Vorstellungsgespräch vor Ort.
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Eine Karriere im Justizvollzug kann körperlich und mental anspruchsvoll sein, und der JVA-Sporttest ist ein wesentlicher Bestandteil des Einstellungsverfahrens. Getestet werden die körperliche Fitness, Ausdauer, Kraft, Koordination und Beweglichkeit. Folgende Disziplinen sind gefordert:
- Burpees, d. h. ein Liegestütz-Hock-Strecksprung in einer vorgegebenen Zeit mit max. Wiederholungen. Überprüft werden Schnellkraft, Koordination und Ausdauer.
- Ein 3000-Meter-Lauf zur Testung der aeroben Ausdauer.
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Allgemeine Fitness:
Beginnen sollte man mit einem allgemeinen Fitnessprogramm, das sowohl Ausdauer- als auch Krafttraining beinhaltet. Ausdauertraining könnte beispielsweise Joggen, Radfahren oder Schwimmen umfassen. Krafttraining sollte sowohl auf Oberkörper-, Unterleib- als auch auf die Beinkraft abzielen. Es ist wichtig, das Training mehrere Wochen oder sogar Monate vor dem Test zu beginnen, um eine Fitness schrittweise und sicher zu steigern.
Ernährung und Hydratation:
Eine gesunde und ausgewogene Ernährung kann dazu beitragen, die körperliche Leistungsfähigkeit zu verbessern. Das Augenmerk liegt auf genügend Protein für den Muskelaufbau, Kohlenhydrate für Energie und ausreichend Vitamine und Mineralien für die allgemeine Gesundheit. Vor, während und nach dem Training sollte ausreichend getrunken werden, um eine ausreichende Hydratation zu gewährleisten.
Erholung und Schlaf:
Erholung ist ein oft übersehener, aber entscheidender Teil der Fitness. Es sollte sichergestellt sein, dass nach jedem Training ausreichend Zeit zur Erholung eingeplant wird und der Körper genügend Schlaf kommt. Dies hilft dem Körper, sich von den Anstrengungen des Trainings zu erholen und Muskeln aufzubauen.
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Die Dauer der Ausbildung beträgt insgesamt zwei Jahre und gliedert sich in theoretische und berufspraktische Ausbildungszeiten. Die theoretische Ausbildung umfasst einen Grundlehrgang und einen Fachlehrgang von jeweils dreieinhalb Monaten. Die Grundlehrgänge finden am Bildungsinstitut in Wolfenbüttel oder in einer JVA statt, die Fachlehrgänge mit anschließender Laufbahnprüfung am Bildungsinstitut. Die berufspraktischen Ausbildungsabschnitte finden hauptsächlich in der Einstellungsanstalt statt.
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Die Anwärter/innen werden in der Ausbildung in die wesentlichen Aufgaben und Arbeitsabläufe sowie die anzuwendenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften eingeführt. In der fachtheoretischen Ausbildung werden folgende Fächer unterrichtet:
Vollzugspraxis, Psychologie, Kriminologie, Straf- und Strafprozessrecht, Bürgerliches Recht, Verwaltungsrecht, Vollzugsverwaltung, Öffentliches Dienstrecht, Pädagogik, Staats- und Verfassungsrecht, Sport, Berufsspezifische Konfliktbewältigung und Selbstverteidigung
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Die Ausbildung der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz endet nach zwei Jahren mit einer Laufbahnprüfung. Diese besteht aus vier Aufsichtsarbeiten und einer mündlichen Prüfung.
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Während des Vorbereitungsdienstes wird Ihnen brutto ein Anwärtergrundbetrag i. H. v. 1.259,04 EUR und zusätzlich ein Anwärtersonderzuschlag i. H. v. 50% des Grundbetrages (= 629,59 EUR) gezahlt. Weitere Zuschläge könnten noch hinzukommen (Bsp. Familienzuschlag). Die exakte Berechnung ist von vielen Faktoren abhängig. Erfahren Sie alles Wissenswerte rund um den Beruf Justizvollzugsfachwirt/-in. Nähere Einzelheiten zur Besoldung erfahren Sie unter: https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/besoldung/gehaltsrechner_extern/gehaltsrechner-109968.html
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Ihnen obliegen im Stationsdienst die Mitwirkung bei der Aufnahme und Entlassung der Gefangenen, die Betreuung und die Mitwirkung bei der Behandlung sowie die sichere Unterbringung der Gefangenen. Darüber hinaus können Sie im Vorführ-, Transport-, Besuchs-, Kontroll- oder dem Pfortendienst eingesetzt werden. Ebenfalls ist ein Einsatz in der Küche oder der Wäscherei, in der Verwaltung oder im Werkdienst möglich. Bei entsprechender Qualifikation können auch Tätigkeiten im Krankenpflegedienst oder als Sportübungsleitung wahrgenommen werden.
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Eine Justizvollzugsanstalt ist an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr in Betrieb. Um dies zu gewährleisten, werden Sie überwiegend im Wechselschichtdienst eingesetzt. Der Einsatz erfolgt nach einem verbindlichen Dienstplan im Früh-, Spät- und Nachtdienst und regelmäßig auch an Wochenenden und Feiertagen.
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Bei guten Leistungen ist eine Beförderung bis zur Amtsinspektorin oder zum Amtsinspektor mit Zulage im Justizvollzugsdienst (Besoldungsgruppe A 9 NBesO m. Z.) möglich. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Rahmen des Praxisaufstieges für bestimmte Aufgabenbereiche in die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz übernommen zu werden.
Abschnitt Duales Studium
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Der Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 2. 1. Einstiegsamt dauert drei Jahre und gliedert sich in ein Studium „Strafvollzug“ an der Fachhochschule für Rechtspflege in Bad Münstereifel und berufspraktische Studienzeiten in den niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen von jeweils 18 Monaten Dauer.
Der Vorbereitungsdienst beinhaltet folgende Abschnitte:
- fachpraktische Studienzeit I (1 Monat),
- fachwissenschaftliche Studienzeit I (8 Monate),
- fachpraktische Studienzeit II (8 Monate),
- fachwissenschaftliche Studienzeit II (7 Monate),
- fachpraktische Studienzeit III (9 Monate),
- fachwissenschaftliche Studienzeit III (3 Monate).
In den fachwissenschaftlichen Studienzeiten werden Sie in u.a. in den Fächern Vollzugsrecht, Vollzugsverwaltung, Kriminologie und Psychologie, Betriebswirtschaftslehre und Personalverwaltung sowie in den Bereichen Vollzugsplanung, Suchtmittelmissbrauch und –abhängigkeit, jugendliche Straffällige und Bildungsmaßnahmen für Gefangene unterrichtet.
In den fachpraktischen Studienzeiten werden Sie in verschiedenen Organisationsbereichen der Justizvollzugseinrichtung (z.B. Vollzugsabteilung, Fachbereich Sicherheit sowie Personal und Organisation) ausgebildet.
Im Anschluss erfolgt die Laufbahnprüfung.
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Während des dualen Studiums wird Ihnen brutto ein Anwärtergrundbetrag i. H. v. 1.319,74 EUR gezahlt. Weitere Zuschläge könnten noch hinzukommen (Bsp. Familienzuschlag). Die exakte Berechnung ist von vielen Faktoren abhängig. Erfahren Sie alles Wissenswerte rund um den Beruf Diplom-Verwaltungswirt/-in. Nähere Einzelheiten zur Besoldung erfahren Sie unter: https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/besoldung/gehaltsrechner_extern/gehaltsrechner-109968.html
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Sie können bei uns eingestellt werden, wenn Sie die Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten erfüllen. Das bedeutet u. a., dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU besitzen müssen. Sie müssen außerdem die Gewähr dafür bieten, dass Sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Ferner dürfen Sie keine Vorstrafen haben.
Sie sollten mindestens 20 Jahre alt sein und das 40. Lebensjahr (als Schwerbehinderte oder Schwerbehinderter das 45. Lebensjahr) noch nicht vollendet haben. Diese Altersgrenze erhöht sich, sofern Sie sich aufgrund tatsächlicher Kinderbetreuungszeiten oder wegen der Pflege einer oder eines nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen an einer Bewerbung gehindert gesehen haben. Bei der Höchstaltersgrenze gibt es Ausnahmen für Soldaten auf Zeit und Bundespolizeibeamte. Auskünfte zu Einzelheiten erteilen wir Ihnen gern auf Anfrage.
Sie können bei uns eingestellt werden, wenn Sie über eine Hochschul- oder Fachhochschulreife verfügen. Außerdem müssen Sie körperlich, geistig und charakterlich für eine Tätigkeit im Justizvollzugsdienst geeignet sein.
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Bei guten Leistungen ist eine Beförderung bis zur Rätin oder zum Rat im Justizvollzugsdienst (Besoldungsgruppe A 13 NBesO) möglich. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Rahmen des Aufstieges in die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz übernommen zu werden.